Zuschüsse für Mitglieds-Vereine / Verbände

Der Kreisjugendring Biberach e.V. gibt Mittel des Landkreises an seine Mitgliedsvereine/ -verbände weiter. Jährlich stehen uns hier 60.000€ zur Verfügung.

Nach über 30 Jahrenwurden die Zuschussrichtlinien überarbeitet und es gibt nun zum 1.1.2025 einen neuen Richtlinienkatalog.

Die aktuellen Richtlinien findest du hier: Richtlinienkatalog

Hier findest du auch die benötigten Unterlagen:

 

Wir stellen euch die neuen Richtlinien vor und erklären, wie die Antragsstellung aussehen soll. Es gibt noch einen Termin, melde dich am besten gleich an:

 

Zudem habt ihr als Mitglied beim Kreisjugendring die Möglichkeit, Gelder über den Landesjugendplan zu bekommen. Die aktuellen Sätze und weitere Infos gibt’s beim Jugendarbeitsnetz.
Wenn trotzdem noch Fragen und Unklarheiten da sind oder du Hilfe brauchst im Antrags-Dschungel, dann melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gerne weiter.

 

FAQ

Hier findest du eine Übersicht häufig gestellter Fragen zu unseren aktuellen Zuschussrichtlinien. Wenn es weitere Fragen oder Unklarheiten darüber hinaus gibt, melde dich gerne per Mail oder Telefon.

Allgemeines
Wann muss die Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Kreisjugendamt unterschrieben worden sein?

Im Laufe des Jahres.

Wann muss ich den Antrag einreichen?

Alle Anträge müssen spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme eingereicht werden. Ausnahme: Jugendaktionen.

I. Jugendfreizeiten
Wie werden die Zuschussätze bei Freizeiten berechnet?

Das Wichtigste vorab: Unser Antragsformular berechnet diese Sätze automatisch, du musst nur die Gesamtanzahl der Teilnehmenden eingeben.
Gut zu wissen ist, dass immer die ersten 25 Teilnehmerinnen 2,75€ pro Tag bekommen, ab der 26. Teilnehmerin bis zur 75. sind es dann 1,75€ pro Tag und ab der 76. Teilnehmerin 1,25€ pro Tag.

Hier hast du zwei Beispielrechnungen, wie sich der Tagessatz ergibt.

Eine Gruppe mit 40 Teilnehmenden und 5 Tagen Programm und 4 Übernachtungen macht eine Freizeit.
TN 1-25:            25 x 5 Tage x 2,75€ = 343,75€
TN 26-40:         15 x 5 Tage x 1,75€ = 131,25€
                               40 TN à 5 Tage          = 475,00€

Eine Gruppe mit 100 Teilnehmenden und 4 Tagen Programm und 3 Übernachtungen macht eine Freizeit.
TN 1-25:            25 x 4 Tage x 2,75€ = 275,00€
TN 26-75:         50 x 4 Tage x 1,75€ = 350,00€
TN 76-100:      25 x 4 Tage x 1,25€ = 125,00€
                               100 TN à 4 Tage        = 750,00€

Welche Teilnehmenden kann ich abrechnen?

Den Zuschuss erhaltet ihr nur für die Teilnehmenden aus dem Landkreis Biberach. Auf der Teilnehmerliste können andere Teilnehmerinnen auch stehen, diese dürfen bei der Gesamtzahl der Teilnehmenden aber nicht mitgerechnet werden. Bitte macht die Teilnehmerinnen aus dem Landkreis Biberach kenntlich oder streicht die anderen durch.

Ist eine Freizeit auch zuschussfähig, wenn sie insgesamt länger geht aber nur einmal übernachtet wird?

Ja, dann eben nur die eine Nacht (bzw. der Tag davor und danach).

Bekommen Betreuungspersonen auch einen Zuschuss?

Nein, nach den neuen Richtlinien bekommen Betreuerinnen keinen Zuschuss mehr. Wir haben die Abrechnungsmodalitäten vereinfacht. So muss kein Betreuungsschlüssel mehr ermittelt werden.

II. Schulung für Mitarbeitende
Müssen TN bei Mitarbeiterschulungen aus dem Landkreis sein?

Diese Frage klären wir aktuell für euch, die Antwort folgt in Kürze.

III. Jugendaktionen
Was ist eine Jugendaktion?

Eine Jugendaktion ist eine besondere Aktion, die über die normale Aktivität der Jugendgruppe hinaus geht. Hierzu zählen z.B. Ausflüge zum Schlittschuhlaufen, eine Schnitzeljagd, das Backen von Weihnachtsbretla oder eine Fahrradtour mit anschließendem Grillen. Wichtig ist, dass ihr den Ort verlasst oder nachweisbare Kosten entstehen. Kosten können z.B. sein: Eintrittsgelder, Ausgaben für Bastelmaterial oder Lebensmittel. Nicht mitabgedeckt sind Kosten für Alkohol.

Die Jugendaktion wird als Pauschale abgerechnet, ihr müsst keine Belege einreichen.

Was ist die Definition einer Jugendgruppe, wie oft muss sich diese treffen?

Die Jugendgruppe muss sich regelmäßig treffen, öfters als beantragt wird, ca. mindestens einmal monatlich.

Gilt für Jugendaktionen auch die 6 Wochenfrist?

Nein. Jugendaktionen werden als Sammelantrag am Ende des Abrechnungsjahres abgegeben (30.09.). Abrechnungszeitraum ist die Zeit vom 1. Oktober des Vorjahres bis 30. September des laufenden Jahres.

Kann eine Jugendgruppe auch eine Abteilung sein mit verschiedenen Gruppen?

Nein, es muss eine feste Gruppe sein. Bei einem Sportverein ist z.B. die F-Jugend und die D-Jugend je eine eigene Gruppe und jede muss mind. 5 Aktionen machen.

IV. Jugendräume
Wann muss der Antrag für Jugendräume gestellt werden?

In den Richtlinien steht, dass Anträge vor als auch nach der Durchführung gestellt werden können. Wenn ihr sicher gehen wollt, dass euer Projekt den Richtlinien entspricht und ihr den Zuschuss sicher bekommt, dann stellt ihr euren Antrag vorab.

Muss ich meinen Antrag in der Delegiertenversammlung vorstellen?

Ja. Anträge für Jugendräume müssen von euch persönlich in einer Delegiertenversammlung vorgestellt werden. Die Delegiertenversammlungen finden normalerweise dreimal jährlich statt.

V. Arbeit des Kreisjugendrings
Für wen ist die Kategorie „Arbeit des Kreisjugendrings“ relevant?

Diese Kategorie betrifft nur den Verein Kreisjugendring Biberach e.V. direkt. Ihr als Verein oder Verband könnt über diese Kategorie keine Anträge stellen.

Blapf Fonds

Durch den Verkauf von BLAPF gehen je verkaufter Flasche 5 Cent in einen großen Topf, aus welchem eure Projekte im Landkreis unterstützt werden. Jugend- und Kindergruppen die etwas für sich oder für andere auf die Beine stellen, sowie Erwachsene, die etwas für Kinder und Jugendliche starten wollen, können sich jederzeit für eine Unterstützung aus dem BLAPF- Fonds bewerben. Ihr müsst nicht Mitglied in einem Verein oder einer festen Jugendgruppe sein, sondern auch spontane Initiativen und Buden können einen Zuschuss bekommen. Damit wird auch Gruppen, die nicht Teil einer Organisation sind, die Möglichkeit gegeben, für ihr Tun in der Gemeinde einen Zuschuss zu bekommen.
Die Maximalförderung pro Projekt liegt bei 500.- €.

Folgende Aspekte sind für die Förderung wichtig:

Der BLAPF-Fonds unterstützt Jugendarbeit im Landkreis Biberach. Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche von der Aktion bzw. dem Angebot profitieren und das Angebot gemeinwohlorientiert ist. Unter gemeinwohlorientiert verstehen wir, dass

  • die Projektziele über das unmittelbare eigene Interesse der jeweiligen Gruppe hinausgehen
  • das Projekt im öffentlichen Interesse liegt und
  • ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird.

Was müsst ihr dafür tun?

Schickt uns eine Beschreibung des Projektes, in der ihr erklärt was ihr macht und in welcher Höhe ihr einen BLAPF-Zuschuss braucht (Projektskizze mit Kostenkalkulation) an hallo@blapf.de. Dann bekommt ihr auch Bescheid, wann ihr mit einer Antwort rechnen könnt.

Beispiele, was schon gefördert wurde, findet ihr hier.