Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für alle Kinder der ersten Klasse ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung an fünf Tagen pro Woche – acht Stunden täglich, auch in den Ferien (mit Ausnahme von vier Wochen im Jahr). Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise auf weitere Klassen ausgeweitet.

Für Vereine aus der Kinder- und Jugendarbeit bietet das GaFöG auch Chancen: Sie können ihre Angebote in die Ganztagsbetreuung einbringen und dadurch Kinder langfristig begleiten und begeistern. Dafür lohnt es sich, frühzeitig mit den Grundschulen vor Ort und der eigenen Kommune ins Gespräch zu kommen und gemeinsam zu überlegen, wie eine Beteiligung konkret aussehen kann. Geht bei Interesse am besten jetzt schon auf eure Schulen und Kommunen zu!

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bildungsbüros des Landkreises Biberach:
www.bildungsregion-biberach.de/de/Projekte/Ganztagesbetreuung-von-Grundschulkindern

Bei Fragen unterstützt auch gerne die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings Biberach.