Beratung
Wir beraten und unterstützen ehrenamtliche Jugendleiter*innen, Vorstände oder andere Vertreter aus Vereinen und Verbänden im Landkreis Biberach:
- bezüglich Finanzierung und rechtlichen Dingen
- bei vereinsinternen Konflikten
- bei der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit eures Vereins könnt ihr uns als externe Moderation hinzuziehen
- wenn ihr als Verein in Kooperation mit einer Schule treten möchtet, können wir euch bei der Organisation und Planung unterstützen
- bei allem was euren Verein sonst noch umtreibt…
Kontaktiert uns telefonisch, per Mail oder kommt zu unseren Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle vorbei. Wir freuen uns auf euch!
Über das Demokratiezentrum Oberschwaben (DZO) vermitteln wir kompetente Beratung für Organisationen (Schulen, Vereine, Gemeinden etc.) und Einzelpersonen in Fällen von politisch oder religiös begründeten extremistischen Taten und Aussagen. Auch bei Äußerungen in Sozialen Medien oder im öffentlichen Raum könnt ihr euch an uns wenden. Den Kontakt zum DZO findet ihr hier.
Beratung bei der Erstellung von Schutzkonzepten
Im Jahr 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz nach $72a achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Kraft getreten. Demnach dürfen in kinder- und jugendnahen Bereichen keine einschlägig vorbestraften Menschen mehr tätig sein. Um dies zu regeln, schließen die Vereine eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt Biberach. Sinnvoll ist dann auch die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für den Verein.
Kinderschutzkonzepte in Vereinen sorgen dafür, dass klare Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt etabliert werden. Sie fördern ein sicheres Umfeld, in dem Kinder geschützt und Erwachsene sensibilisiert werden, angemessen zu handeln und Risiken zu erkennen.
Bei der Erstellung von einem Kinderschutzkonzept unterstützt und begleitet Svenja Vereine, die im KJR Mitglied sind. Meldet euch gerne!