Zuschüsse für Mitglieds-Vereine / Verbände

Der Kreisjugendring Biberach e.V. gibt Mittel des Landkreises an seine Mitgliedsvereine/ -verbände weiter. Die aktuellen Richtlinien und das Antragsformular findest du hier.
Bitte beachte, dass die Zuschüsse innerhalb 4 Wochen nach Anschaffung eines Arbeitsgerätes oder Ende der Maßnahme beantragt werden müssen. Der Antrag kann entweder per Post oder über kjr.jugendamt@biberach.de eingereicht werden. Alle weiteren Informationen und Hinweise findest du hier:

Richtlinienkatalog
Teilnehmerliste
Antragsformular (die Angabe der E-Mailadresse ist wichtig)

Zu den Anträgen des Aktionsfonds der „Partnerschaft für Demokratie“ kommst du hier.

Zudem habt ihr als Mitglied beim Kreisjugendring die Möglichkeit, Gelder über den Landesjugendplan zu bekommen. Die aktuellen Sätze und weitere Infos gibt’s beim Jugendarbeitsnetz.
Wenn trotzdem noch Fragen und Unklarheiten da sind oder du Hilfe brauchst im Antrags-Dschungel, dann melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gerne weiter.

 

Wie ihr den Zuschussantrag richtig ausfüllt und was sonst beim Antrag wichtig ist, könnt ihr euch in diesem Erklärvideo anschauen:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Blapf Fonds

Durch den Verkauf von BLAPF gehen je verkaufter Flasche 5 Cent in einen großen Topf, aus welchem eure Projekte im Landkreis unterstützt werden. Jugend- und Kindergruppen die etwas für sich oder für andere auf die Beine stellen, sowie Erwachsene, die etwas für Kinder und Jugendliche starten wollen, können sich jederzeit für eine Unterstützung aus dem BLAPF- Fonds bewerben. Ihr müsst nicht Mitglied in einem Verein oder einer festen Jugendgruppe sein, sondern auch spontane Initiativen und Buden können einen Zuschuss bekommen. Damit wird auch Gruppen, die nicht Teil einer Organisation sind, die Möglichkeit gegeben, für ihr Tun in der Gemeinde einen Zuschuss zu bekommen.
Die Maximalförderung pro Projekt liegt bei 500.- €.

Folgende Aspekte sind für die Förderung wichtig:

Der BLAPF-Fonds unterstützt Jugendarbeit im Landkreis Biberach. Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche von der Aktion bzw. dem Angebot profitieren und das Angebot gemeinwohlorientiert ist. Unter gemeinwohlorientiert verstehen wir, dass

  • die Projektziele über das unmittelbare eigene Interesse der jeweiligen Gruppe hinausgehen
  • das Projekt im öffentlichen Interesse liegt und
  • ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird.

Was müsst ihr dafür tun?

Schickt uns eine Beschreibung des Projektes, in der ihr erklärt was ihr macht und in welcher Höhe ihr einen BLAPF-Zuschuss braucht (Projektskizze mit Kostenkalkulation) an hallo@blapf.de. Dann bekommt ihr auch Bescheid, wann ihr mit einer Antwort rechnen könnt.

Beispiele, was schon gefördert wurde, findet ihr hier.